Allgemeine Geschäftsbedingungen der Samaja Marketing

Südmersen, Jennifer & Schmidtpeter-Schneemann, Gina GbR

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.0 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse der Südmersen, Jennifer & Schmidtpeter-Schneemann, Gina GbR – Samaja Marketing (im Folgenden: Samaja Marketing genannt), welche diese als Social Media Agentur für Unternehmer (im Folgenden: Kunde genannt) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der Samaja Marketing nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

2. Zustandekommen des Vertrags

2.0 Ein Vertrag zwischen Samaja Marketing und dem Kunden kommt durch Zugang einer schriftlichen, ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande.

2.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Samaja Marketing schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.

2.2 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder des Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern Samaja Marketing einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.

3. Leistungsumfang

3.0 Der Leistungsumfang von Samaja Marketing umfasst Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing. Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen zu Dienstverträgen.

3.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat Samaja Marketing keinerlei Einfluss.

3.2 Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlich von jedermann erfolgen können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichs von Samaja Marketing.

4. Preise, Vergütung

4.0 Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

5. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

5.0 Einmalige Gebühren für befristete Projekte und Kampagnen sind nach Abschluss des Projektes fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zum Ende der Periode fällig.

5.1 Rechnungen von Samaja Marketing sind ohne Abzug sofort fällig. Rechnungen von Samaja Marketing gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen.

5.2 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von Samaja Marketing gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E- Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.

5.3 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

5.4 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Samaja Marketing die gesamten während der aktuellen Mindestlaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig in Rechnung stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Samaja Marketing in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.

5.5 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen, oder Ankündigung von Zahlungsverweigerung, oder bei Nichterfüllung der vom Kunden obliegenden Mitwirkungspflicht ist Samaja Marketing berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträgen pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5.6 Samaja Marketing ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen, oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von Samaja Marketing nicht nachkommt.

5.7 Die unter 5.5 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligkeit und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist, oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt.

5.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.9 Wird dem Kunden nach Vertragsschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.

5.10 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von Samaja Marketing als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit Samaja Marketing an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Samaja Marketing.

5.11 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von Samaja Marketing.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.0 Die mit Samaja Marketing vereinbarten Dienstverträge haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.

6.1 Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf drei Monate, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern es mit dem Kunden nicht ausdrücklich zu einer anderen Vereinbarung gekommen ist. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Für die außerordentliche / fristlose Kündigung gelten im Übrigen die Regelungen in Nr. 6.4.

6.2 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um drei Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist – um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Post oder per Email zu erfolgen.

6.3 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderungen wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Verlängerungswirkung im Falle der nicht fristgerechten Kündigung entspricht der obigen Regelungen (Nr. 6.3).

6.4 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine, oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.

6.5 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu.

6.6 Stornierungen durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden von Samaja Marketing beruhen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Samaja Marketing möglich. Erkennt Samaja Marketing die Stornierung an, oder wird die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht Samaja Marketing das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 15 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts in Rechnung zu stellen.

7. Erfüllung

7.0 Es steht im Ermessen von Samaja Marketing, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen. Der Kunde wird jedoch im Vorfeld darüber informiert und hat die Möglichkeit, dem schriftlich zu wiedersprechen.

7.1 Samaja Marketing erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Reglung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt Samaja Marketing in Absprache mit dem Kunden. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal.

7.2 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Samaja Marketing liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Samaja Marketing für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.

7.3 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann Samaja Marketing aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist Samaja Marketing für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit.

7.4 Samaja Marketing informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen in Form eines Reports, den der Kunde nach Abschluss des Projektes, oder nach Ablauf der jeweiligen Periode erhält. Darüber hinaus ist Samaja Marketing nicht zu einem gesonderten Bericht über die gesonderten Maßnahmen verpflichtet.

7.5 Sofern der Kunde Samaja Marketing beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden.

8. Haftung

8.0 Samaja Marketing haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Samaja Marketing, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungshilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

8.1 Für sonstige Schäden haftet Samaja Marketing für sich, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungshilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht unter Nr. 8.0 fallen.

8.2 Samaja Marketing haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von Samaja Marketing, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihre Erfüllungshilfen verursacht worden sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Samaja Marketing haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

8.3 Eine weitergehende Haftung von Samaja Marketing ist (mit Ausnahme der unter Nr. 8.0 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

8.4 Samaja Marketing haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter Nr. 8.0 fallen.

8.5 Soweit die Haftung von Samaja Marketing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.6 Samaja Marketing haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von Samaja Marketing verschuldet worden sind und / oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.

8.7 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach 3 Jahren (gemäß §195 BGB) mit Beginn ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den, den Anspruch begründenden, Umständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten von Samaja Marketing. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.

8.8 Für die Auswirkungen einer mit Samaja Marketing nicht abgestimmten Optimierungs-Maßnahme kann Samaja Marketing keine Haftung übernehmen.

8.9 In dem Umfang, in dem Samaja Marketing eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet Samaja Marketing auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarungen einer solchen Garantie.

9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung

9.0 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Samaja Marketing gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Samaja Marketing zu Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die Samaja Marketing unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Samaja Marketing die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, zum Beispiel hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware- Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.

9.2 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Samaja Marketing grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Samaja Marketing zu bearbeitenden Social-Media -Kanälen, Content- Management-Systemen und/oder Internetseiten zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von Internetseiten empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.

9.3 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich zu Erbringen bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.

10. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Nutzungsrechte

10.0 Unbeschadet der Urheberrechte Dritter räumt Samaja Marketing dem Kunden nicht-exklusive Nutzungsrechte für die im Projektplan vereinbarten Nutzungen aller im Rahmen des Projekts erstellten Werke ein. Die Nutzungsrechte werden auch für die Zeit nach Ablauf des Projektes eingeräumt. Sofern Werke und andere Bestandteile, an denen Schutzrechte bestehen, an denen Rechte Dritter bestehen (z.B. Stock-Fotos) verwendet werden, so wird Samaja Marketing nur bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit kontrollieren, ob die Werke weiter genutzt werden dürfen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass er bei Änderungen und Einschränkungen der Lizenz-Bedingungen durch Dritte nach Ende der Vertragslaufzeit selbst prüfen muss, ob die für die Nutzung notwendigen Rechte eingeräumt sind.

11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungs-Verpflichtungen, Referenz

11.0 Samaja Marketing ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich für Samaja Marketing, sowie freie Mitarbeiter auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit. Die Gesellschafter und freien Mitarbeiter verpflichten sich über die Details wie z.B. Art, Zeit und Ort des Auftrages, sowie über die im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, auch nach ihrem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren. Sofern Samaja Marketing Subunternehmer / freie Mitarbeiter beschäftigt, wird die Vertraulichkeit mit diesen über eine Verschwiegenheitsvereinbarung vertraglich vereinbart.

11.1 Der Kunde räumt Samaja Marketing jedoch ein, dass er als Referenz auf der Website verwendet werden darf. Dazu wird das Logo ohne Back-Link eingefügt. Sollte der Kunde dies explizit nicht wünschen, muss er Samaja Marketing im Vorfeld schriftlich darüber informieren.

11.2 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge Samaja Marketing insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Samaja Marketing streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von Samaja Marketing gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass Samaja Marketing ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Samaja Marketing ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

11.3 Samaja Marketing ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.

12. Datenschutz

12.0 Samaja Marketing verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Samaja Marketing ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer die sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedienen, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Samaja Marketing informiert jedoch den Kunden vorab über das Hinzuziehen Dritter. Der Kunde hat die Möglichkeit, dem zu widersprechen. Samaja Marketing übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung. Die Datenschutzerklärung können Sie auf dieser Website einsehen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.0 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.

13.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Bielefeld.

13.2 Samaja Marketing behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter www.samaja-marketing.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt wird, wird von Samaja Marketing über die Änderung der AGB informiert. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Wiederspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.

13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.